DSGVO-Ver­stoß — 10.000 € Scha­den­er­satz zugesprochen

Unternehmensorganisation

Das Arbeits­ge­richt Olden­burg hat einem Arbeit­neh­mer eine Rekord­sum­me als Scha­dens­er­satz zuge­spro­chen. Sein ehe­ma­li­ger Arbeit­ge­ber hat sein Aus­kunfts­ver­lan­gen über gespei­cher­te per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten nicht erfüllt. Der Klä­ger hat­te gemäß Art. 15 Abs. 1 Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) eine Aus­kunft über die von der Fir­ma ver­ar­bei­te­ten Daten sowie eine Kopie die­ser Daten ver­langt, was zunächst nicht erfüllt wur­de. Nach 20 Mona­ten und wäh­rend des Pro­zes­ses leg­te der Arbeit­ge­ber die Unter­la­gen vor.

Gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO kann der Arbeit­neh­mer den Ersatz sei­nes mate­ri­el­len und imma­te­ri­el­len Scha­dens ver­lan­gen, wenn ein Ver­stoß gegen die Ver­ord­nung vor­liegt. Der Klä­ger mach­te des­halb 10.000,00 EUR als Scha­dens­er­satz gel­tend, da der Beklag­te mit der Wei­ge­rung, die Aus­kunft zu ertei­len, gegen die Pflich­ten aus der DSGVO ver­sto­ßen hatte.

Das Arbeits­ge­richt Olden­burg gab dem Klä­ger recht und sprach ihm die gefor­der­te Sum­me zu. Wir wis­sen nicht, ob das Urteil bereits rechts­kräf­tig ist und der Sach­ver­halt ggf. in einer höhe­ren Instanz wei­ter ver­han­delt wird.

Nach unse­rer Erfah­rung, haben vor allem mitt­le­re und klei­ne­re Unter­neh­men noch viel Luft nach oben, bei der Ein­hal­tung der daten­schutz­recht­li­chen Anfor­de­run­gen. Das dies schnell teu­er wer­den kann, zeigt das aktu­el­le Urteil.

Beu­gen Sie ver­meid­ba­ren Scha­den­er­satz­for­de­run­gen vor und instal­lie­ren Sie ein regel­kon­for­mes Daten­schutz­ma­nage­ment­sys­tem in Ihrem Unter­neh­men. Spre­chen Sie uns gleich an.

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Instal­lie­ren Sie ein regel­kon­for­mes Daten­schutz­ma­nage­ment­sys­tem oder
las­sen Sie die bestehen­den Maß­nah­men in Ihrem Unter­neh­men objek­tiv prüfen. 
Quel­le: RAin Chris­ti­ne Ost­wald, online abruf­bar unter: https://www.bakertilly.de/news/detail/auskunftsanspruch-datenschutz-arbeitsgericht-oldenburg-spricht-arbeitnehmer-als-schadensersatz-eine-rekordsumme-zu.html
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