REACT with impact — För­de­rung des Sozial-unternehmertums

Fördermittel

Zusam­men­fas­sung

Unter­neh­men, die sich dem Gemein­wohl ver­pflich­tet füh­len, ori­en­tie­ren ihre Zie­le und Geschäfts­tä­tig­kei­ten ent­lang der 17 Nach­hal­tig­keits­zie­le der VN-Agen­da 2030. Durch ihre Fokus­sie­rung auf posi­ti­ve Aus­wir­kun­gen leis­ten sie einen gesell­schaft­li­chen Bei­trag, der über rein wirt­schaft­li­che Belan­ge hinausgeht.

Im Ver­gleich zu her­kömm­li­chen klei­nen und mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men sehen sich gemein­wohl­ori­en­tier­te KMU aller­dings zusätz­li­chen Her­aus­for­de­run­gen gegen­über. Die fort­schrei­ten­de Digi­ta­li­sie­rung erfor­dert ver­stärk­te Anstren­gun­gen in Berei­chen wie Online-Ver­trieb, digi­ta­ler Ver­net­zung, Daten­si­cher­heit und Daten­schutz sowie der effek­ti­ven Errei­chung und Anspra­che der Ziel­grup­pe. Um die­sen Her­aus­for­de­run­gen zu begeg­nen, sol­len bedarfs­ori­en­tier­te und qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Bera­tungs- und Unter­stüt­zungs­maß­nah­men geför­dert wer­den, um gemein­wohl­ori­en­tier­te Unter­neh­men zu stärken.

Ablauf des Vorhabens

Gemein­wohl­ori­en­tier­te KMU, die am Markt tätig sind, kön­nen regis­trier­te Bera­tungs­un­ter­neh­men beauf­tra­gen, um ihre Geschäfts­mo­del­le und Arbeits­ab­läu­fe zu verbessern.

Zunächst füh­ren die Bera­tungs­un­ter­neh­men eine Poten­zi­al­ana­ly­se durch, um bestehen­de Bera­tungs- und Unter­stüt­zungs­be­dar­fe zu iden­ti­fi­zie­ren und erfor­der­li­che Maß­nah­men zu kon­kre­ti­sie­ren. Die­se Maß­nah­men wer­den im Rah­men einer Pro­zess­be­glei­tung imple­men­tiert, die durch die­se För­der­richt­li­nie unter­stützt wird.

Wäh­rend der Pro­zess­be­glei­tung sol­len Geschäfts­ab­läu­fe opti­miert und der Geschäfts­be­trieb gege­be­nen­falls neu aus­ge­rich­tet wer­den. Dabei steht ins­be­son­de­re die Digi­ta­li­sie­rung im Fokus, bei­spiels­wei­se durch den Ein­satz von Vertriebs‑, Online-Mar­ke­ting- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­maß­nah­men sowie durch die Opti­mie­rung von Pro­zes­sen zur Erstel­lung von Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen, den Daten­schutz, die Daten­si­cher­heit und das Wis­sens­ma­nage­ment. Auch die Unter­stüt­zung gemein­wohl­ori­en­tier­ter KMU bei der Ver­bes­se­rung ihrer unter­neh­me­ri­schen Kom­pe­ten­zen wird geför­dert. Sach­ver­stän­di­ge Drit­te kön­nen im Rah­men der Pro­zess­be­glei­tung über Auf­trags­ver­ga­ben durch das Bera­tungs­un­ter­neh­men ein­ge­bun­den werden.

Nach der Hälf­te der Bera­ter­ta­ge wird ein Zwi­schen­be­richt erstellt, der dem antrags­be­rech­tig­ten gemein­wohl­ori­en­tier­ten Unter­neh­men eine Zwi­schen­eva­lua­ti­on der geleis­te­ten Arbeit und der bis dahin erziel­ten Ergeb­nis­se ermöglicht.

Bei Bedarf kön­nen wei­te­re Maß­nah­men oder sach­ver­stän­di­ge Drit­te ein­ge­setzt werden.

För­der­quo­te

Die För­de­rung wird in Form eines Zuschus­ses als Anteils­fi­nan­zie­rung gewährt und ist nicht rückzahlbar.

Die För­der­quo­te beträgt grund­sätz­lich 90 % der zuwen­dungs­fä­hi­gen Aus­ga­ben. Unter­neh­men, die gemein­wohl­ori­en­tiert sind und bei Antrag­stel­lung min­des­tens die Hälf­te der geschäfts­füh­ren­den Gesell­schaf­te­rin­nen oder Gesell­schaf­ter min­des­tens ein unter­halt­pflich­ti­ges Kind haben, kön­nen eine För­der­quo­te von 95 % der zuwen­dungs­fä­hi­gen Aus­ga­ben erhalten.

Der nicht geför­der­te Anteil der Aus­ga­ben muss vom begüns­tig­ten Unter­neh­men als Eigen­an­teil getra­gen werden.

Es sind min­des­tens zehn und maxi­mal 35 för­der­fä­hi­ge Bera­tungs­ta­ge vorgesehen.

Beach­ten Sie, dass das För­der­pro­gramm nur von zer­ti­fi­zier­ten und zuge­las­se­nen Bera­tungs­un­ter­neh­men bean­tragt wer­den kann.

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