Zusammenfassung
Unternehmen, die sich dem Gemeinwohl verpflichtet fühlen, orientieren ihre Ziele und Geschäftstätigkeiten entlang der 17 Nachhaltigkeitsziele der VN-Agenda 2030. Durch ihre Fokussierung auf positive Auswirkungen leisten sie einen gesellschaftlichen Beitrag, der über rein wirtschaftliche Belange hinausgeht.
Im Vergleich zu herkömmlichen kleinen und mittelständischen Unternehmen sehen sich gemeinwohlorientierte KMU allerdings zusätzlichen Herausforderungen gegenüber. Die fortschreitende Digitalisierung erfordert verstärkte Anstrengungen in Bereichen wie Online-Vertrieb, digitaler Vernetzung, Datensicherheit und Datenschutz sowie der effektiven Erreichung und Ansprache der Zielgruppe. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sollen bedarfsorientierte und qualitativ hochwertige Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen gefördert werden, um gemeinwohlorientierte Unternehmen zu stärken.
Ablauf des Vorhabens
Gemeinwohlorientierte KMU, die am Markt tätig sind, können registrierte Beratungsunternehmen beauftragen, um ihre Geschäftsmodelle und Arbeitsabläufe zu verbessern.
Zunächst führen die Beratungsunternehmen eine Potenzialanalyse durch, um bestehende Beratungs- und Unterstützungsbedarfe zu identifizieren und erforderliche Maßnahmen zu konkretisieren. Diese Maßnahmen werden im Rahmen einer Prozessbegleitung implementiert, die durch diese Förderrichtlinie unterstützt wird.
Während der Prozessbegleitung sollen Geschäftsabläufe optimiert und der Geschäftsbetrieb gegebenenfalls neu ausgerichtet werden. Dabei steht insbesondere die Digitalisierung im Fokus, beispielsweise durch den Einsatz von Vertriebs‑, Online-Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen sowie durch die Optimierung von Prozessen zur Erstellung von Produkten und Dienstleistungen, den Datenschutz, die Datensicherheit und das Wissensmanagement. Auch die Unterstützung gemeinwohlorientierter KMU bei der Verbesserung ihrer unternehmerischen Kompetenzen wird gefördert. Sachverständige Dritte können im Rahmen der Prozessbegleitung über Auftragsvergaben durch das Beratungsunternehmen eingebunden werden.
Nach der Hälfte der Beratertage wird ein Zwischenbericht erstellt, der dem antragsberechtigten gemeinwohlorientierten Unternehmen eine Zwischenevaluation der geleisteten Arbeit und der bis dahin erzielten Ergebnisse ermöglicht.
Bei Bedarf können weitere Maßnahmen oder sachverständige Dritte eingesetzt werden.
Förderquote
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses als Anteilsfinanzierung gewährt und ist nicht rückzahlbar.
Die Förderquote beträgt grundsätzlich 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Unternehmen, die gemeinwohlorientiert sind und bei Antragstellung mindestens die Hälfte der geschäftsführenden Gesellschafterinnen oder Gesellschafter mindestens ein unterhaltpflichtiges Kind haben, können eine Förderquote von 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Der nicht geförderte Anteil der Ausgaben muss vom begünstigten Unternehmen als Eigenanteil getragen werden.
Es sind mindestens zehn und maximal 35 förderfähige Beratungstage vorgesehen.
Beachten Sie, dass das Förderprogramm nur von zertifizierten und zugelassenen Beratungsunternehmen beantragt werden kann.