Orga­ni­sa­ti­on — Wich­ti­ge Fris­ten beachten

Unternehmensorganisation

Als Unter­neh­mer sind Sie ver­pflich­tet, ver­schie­de­ne Fris­ten ein­zu­hal­ten. Hier sind eini­ge wich­ti­ge Fris­ten, die Sie unbe­dingt beach­ten sollten:

  • Umsatz­steu­er­vor­anmel­dung: Wenn Sie umsatz­steu­er­pflich­tig sind, müs­sen Sie min­des­tens vier­tel­jähr­lich eine Umsatz­steu­er­vor­anmel­dung beim Finanz­amt ein­rei­chen. Die Fris­ten sind der 10. eines jeden Monats.
  • Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung: Sie müs­sen Ihre Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung bis zum 31. Juli des Fol­ge­jah­res ein­rei­chen, wenn Sie als Ein­zel­un­ter­neh­mer tätig sind. Wenn Sie eine GmbH betrei­ben, müs­sen Sie die Steu­er­erklä­rung bis zum 31. Dezem­ber des Fol­ge­jah­res einreichen.
  • Gewer­be­steu­er­erklä­rung: Die Gewer­be­steu­er­erklä­rung muss in der Regel bis zum 31. Mai des Fol­ge­jah­res abge­ge­ben werden.
  • Abga­be­frist für Bele­ge: Sie müs­sen Bele­ge, wie z.B. Rech­nun­gen oder Quit­tun­gen, min­des­tens sechs Jah­re auf­be­wah­ren. Die Frist beginnt jeweils zum Ende des Kalen­der­jah­res, in dem die Bele­ge erstellt wurden.
  • Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge: Wenn Sie Mit­ar­bei­ter haben, müs­sen Sie die Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge pünkt­lich an die zustän­di­gen Stel­len abfüh­ren. Die Fris­ten sind hier unter­schied­lich und hän­gen von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab. Es ist wich­tig, dass Sie sich früh­zei­tig über die Fris­ten informieren.

Mer­ke: Es ist wich­tig, dass Sie als Unter­neh­mer die­se Fris­ten ein­hal­ten, um Buß­gel­der und Ver­zugs­zin­sen zu ver­mei­den. Wenn Sie Schwie­rig­kei­ten haben, eine Frist ein­zu­hal­ten, soll­ten Sie sich früh­zei­tig an das zustän­di­ge Finanz­amt oder die zustän­di­ge Behör­de wen­den und eine Frist­ver­län­ge­rung beantragen.

Bei Fra­gen zum Auf­bau Ihres Unter­neh­mens, recht­li­chen Aspek­ten, dem Daten­schutz und einer pass­ge­rech­ten Orga­ni­sa­ti­on — spre­chen Sie uns gern an

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