Pri­vat­per­so­nen und Unter­neh­mer glei­cher­ma­ßen benö­ti­gen bei der Pla­nung, Umset­zung und Ent­wick­lung von Bau­pro­jek­ten jeg­li­cher Kom­ple­xi­tät zuneh­mend recht­li­che Unter­stüt­zung. Dies beginnt bei den zuneh­mend kom­pli­zier­ten und lang­wie­ri­gen Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren und endet mit der Beauf­tra­gung von Bau­un­ter­neh­men, der Bau­über­wa­chung, der Umset­zung des Bau­vor­ha­bens und des­sen wei­te­rer Entwicklung.

Alle Etap­pen eines sol­chen Pro­jekts sind mit recht­li­chen Pro­blem­stel­lun­gen behaf­tet, die zuneh­mend der Unter­stüt­zung durch einen spe­zia­li­sier­ten Rechts­be­ra­ter bedürfen.

Unse­re Mandanten

Erhal­ten Unter­stüt­zung bei der ziel­ge­rich­te­ten Aus­rich­tung des Bau­an­tra­ges, sowie eine Beglei­tung des Geneh­mi­gungs­pro­zes­ses inklu­si­ve der Kor­re­spon­denz mit den Baubehörden 
Behal­ten den Über­blick über den Ver­fah­rens­stand im Antrags­ver­fah­ren, sowie die zeit­li­chen Abläufe 
Kön­nen sor­gen­los in die Beauf­tra­gung von Gene­ral- oder Nach­un­ter­neh­mern einsteigen 
Wer­den bei pri­va­ten oder ver­wal­tungs­recht­li­chen Ver­fah­ren pro­fes­sio­nell vertreten 

Was wir tun

Unter­stüt­zung bei der Vor­be­rei­tung eines Bau­vor­ha­bens, ggf. auch noch im Erwerbs­vor­gang, sowie im Baugenehmigungsverfahren 
Sach­ge­rech­te und wirt­schaft­lich sinn­vol­le Inter­es­sen­ver­tre­tung in bau­recht­li­chen Ver­fah­ren jeg­li­cher Art 
Gestal­tung der not­wen­di­gen Vertragswerke 

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