Es ist empfehlenswert, die Fördermittelberatung durch spezialisierte Dienstleister durchführen zu lassen. Diese sind in der Regel versiert, was die Prüfung der Erfolgsaussichten, eine korrekte Beantragung der Mittel und die richtige Verwendungsnachweisführung betrifft.
Ziel der Beratung ist immer, dem Mandanten so viel Arbeit wie möglich abzunehmen und darauf zu achten, dass z.B. alle Auflagen des Fördermittelbescheides auch eingehalten werden.
Sinnvoll ist es auch, wenn sich die Interessenten vorher schon einen Überblick über mögliche Fördermittel verschaffen – das geht sogar kostenfrei. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt hierfür eine Förderdatenbank zur Verfügung, die auch eine FAQ-Liste enthält.
Hinsichtlich der Festlegung der Kosten, sind die Dienstleister in der Regel frei. Es gibt keine allgemeinverbindlichen Tabellen oder Gebührenordnungen für diese Art der Dienstleistung.
In der Praxis sind verschiedene Vergütungsformen anzutreffen:
- Erfolgsabhängige Vergütung
- Vergütung nach Zeitaufwand
- Mischformen aus allen
Bei der erfolgsabhängigen Vergütung hängt das Honorar des Dienstleisters von der Förderhöhe (dem Zuschuss) ab. Hier finden sich häufig Beträge zwischen 3% bis 15%. Aber auch 25% haben wir in unserer Praxis schon gesehen.
Bei reinen Kreditvermittlungen, die im gewerblichen Bereich aber eher selten anzutreffen sind, werden häufig mit 1% bis zu 3% Honorar von der vermittelten Kreditsumme gerechnet.
Die Erfolgsabhängigkeit bedeutet, dass der Dienstleister nur dann Geld verdient, wenn der Mandant Geld bekommt.
Liegt eine Ablehnung der Förderung am Mandanten selbst, z. B. es wurden wesentliche Förderbedingungen nicht eingehalten oder Fristen nicht beachtet, geht dies in der Regel nicht zu Lasten des Dienstleisters. Hier bleibt ein Vergütungsanspruch natürlich bestehen.
Bei der zeitabhängigen Vergütung der Arbeit am Fördermittelvorhaben, hängt die Höhe der vom Unternehmer einzuplanenden Investition ganz von der aufgewendeten Zeit ab. Hier sind Vergütungssätze von 150 EUR bis 250 EUR pro Stunde durchaus üblich.
Sofern der Dienstleister auf einige Erfahrung in Projekten zurückblicken kann, sollte ein Kostenrahmen abschätzbar sein, der dem Mandanten etwas Klarheit über die aufzuwendende Zeit gibt.
Bei den Mischformen werden die erfolgs- und zeitabhängigen Komponenten gemeinsam angewendet. So kommt es beiden Vertragspartnern zugute, wenn es z.B. einen festen Sockelbetrag und einen erfolgsabhängigen Anteil in einem gemeinsamen Projekt gibt.
In unserer täglichen Praxis haben wir meist eine Mischform aus pauschal festen und variabel erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen. Haben Sie bereits die kostenfreien Möglichkeiten der Fördermittelprüfung genutzt und möchten darüber hinaus gern eine fachkundige Beurteilung der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens, dann nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf.