Kos­ten für eine Fördermittelberatung

Fördermittel

Es ist emp­feh­lens­wert, die För­der­mit­tel­be­ra­tung durch spe­zia­li­sier­te Dienst­leis­ter durch­füh­ren zu las­sen. Die­se sind in der Regel ver­siert, was die Prü­fung der Erfolgs­aus­sich­ten, eine kor­rek­te Bean­tra­gung der Mit­tel und die rich­ti­ge Ver­wen­dungs­nach­weis­füh­rung betrifft.

Ziel der Bera­tung ist immer, dem Man­dan­ten so viel Arbeit wie mög­lich abzu­neh­men und dar­auf zu ach­ten, dass z.B. alle Auf­la­gen des För­der­mit­tel­be­schei­des auch ein­ge­hal­ten werden.

Sinn­voll ist es auch, wenn sich die Inter­es­sen­ten vor­her schon einen Über­blick über mög­li­che För­der­mit­tel ver­schaf­fen – das geht sogar kos­ten­frei. Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz stellt hier­für eine För­der­da­ten­bank zur Ver­fü­gung, die auch eine FAQ-Lis­te enthält.

Hin­sicht­lich der Fest­le­gung der Kos­ten, sind die Dienst­leis­ter in der Regel frei. Es gibt kei­ne all­ge­mein­ver­bind­li­chen Tabel­len oder Gebüh­ren­ord­nun­gen für die­se Art der Dienstleistung.

In der Pra­xis sind ver­schie­de­ne Ver­gü­tungs­for­men anzutreffen:

  • Erfolgs­ab­hän­gi­ge Vergütung
  • Ver­gü­tung nach Zeitaufwand
  • Misch­for­men aus allen

Bei der erfolgs­ab­hän­gi­gen Ver­gü­tung hängt das Hono­rar des Dienst­leis­ters von der För­der­hö­he (dem Zuschuss) ab. Hier fin­den sich häu­fig Beträ­ge zwi­schen 3% bis 15%. Aber auch 25% haben wir in unse­rer Pra­xis schon gesehen.

Bei rei­nen Kre­dit­ver­mitt­lun­gen, die im gewerb­li­chen Bereich aber eher sel­ten anzu­tref­fen sind, wer­den häu­fig mit 1% bis zu 3% Hono­rar von der ver­mit­tel­ten Kre­dit­sum­me gerechnet.

Die Erfolgs­ab­hän­gig­keit bedeu­tet, dass der Dienst­leis­ter nur dann Geld ver­dient, wenn der Man­dant Geld bekommt.

Liegt eine Ableh­nung der För­de­rung am Man­dan­ten selbst, z. B. es wur­den wesent­li­che För­der­be­din­gun­gen nicht ein­ge­hal­ten oder Fris­ten nicht beach­tet, geht dies in der Regel nicht zu Las­ten des Dienst­leis­ters. Hier bleibt ein Ver­gü­tungs­an­spruch natür­lich bestehen.

Bei der zeit­ab­hän­gi­gen Ver­gü­tung der Arbeit am För­der­mit­tel­vor­ha­ben, hängt die Höhe der vom Unter­neh­mer ein­zu­pla­nen­den Inves­ti­ti­on ganz von der auf­ge­wen­de­ten Zeit ab. Hier sind Ver­gü­tungs­sät­ze von 150 EUR bis 250 EUR pro Stun­de durch­aus üblich.

Sofern der Dienst­leis­ter auf eini­ge Erfah­rung in Pro­jek­ten zurück­bli­cken kann, soll­te ein Kos­ten­rah­men abschätz­bar sein, der dem Man­dan­ten etwas Klar­heit über die auf­zu­wen­den­de Zeit gibt.

Bei den Misch­for­men wer­den die erfolgs- und zeit­ab­hän­gi­gen Kom­po­nen­ten gemein­sam ange­wen­det. So kommt es bei­den Ver­trags­part­nern zugu­te, wenn es z.B. einen fes­ten Sockel­be­trag und einen erfolgs­ab­hän­gi­gen Anteil in einem gemein­sa­men Pro­jekt gibt.

In unse­rer täg­li­chen Pra­xis haben wir meist eine Misch­form aus pau­schal fes­ten und varia­bel erfolgs­ab­hän­gi­gen Ver­gü­tungs­be­stand­tei­len. Haben Sie bereits die kos­ten­frei­en Mög­lich­kei­ten der För­der­mit­tel­prü­fung genutzt und möch­ten dar­über hin­aus gern eine fach­kun­di­ge Beur­tei­lung der För­der­fä­hig­keit Ihres Vor­ha­bens, dann neh­men Sie direkt Kon­takt zu uns auf.

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