GoBD

Die Buch­hal­tung von Unter­neh­men unter­liegt einer Viel­zahl von Vor­schrif­ten. Zwar haben die meis­ten Unter­neh­mer von den „Grund­sät­ze zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Büchern, Auf­zeich­nun­gen und Unter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form sowie zum Daten­zu­griff“, kurz GoBD gehört, jedoch sind die meis­ten über­zeugt, dass sie über die Beauf­tra­gung ihres Steu­er­be­ra­ters abge­si­chert sind. Das ist jedoch falsch. Die Grund­sät­ze der GoBD müs­sen in Ihrem Unter­neh­men umge­setzt sein, um der Ord­nungs­mä­ßig­keit Genü­ge zu leisten.

Unse­re Mandanten

Set­zen die Vor­ga­ben der GoBD in ihrem Unter­neh­men um 
Ver­mei­den Hin­zu­schät­zun­gen durch das Finanzamt 
Erhal­ten eine genaue Beschrei­bung der ein­ge­setz­ten Kassensysteme 
Ent­wi­ckeln mit uns Arbeitsanweisungen 
Erar­bei­ten Ein­rich­tungs­pro­to­kol­le und Programmieranleitungen 

Was wir tun

Gemein­sa­me Ermitt­lung der Lage im Unternehmen 
Auf­de­ckung der Schwachstellen 
Prü­fung, Bewer­tung und Bear­bei­tung von Einzelfragen 
Ein­füh­rung einer GoBD-gerech­ten Verfahrensdokumentation 
Wenn gewünscht, Unter­stüt­zung bei der Aktualisierung 

Mit unse­rem Daten­schutz­ma­nage­ment­sys­tem sind Sie schnell hand­lungs­fä­hig, mit einem ver­tret­ba­ren Auf­wand und brau­chen mög­li­che Kon­trol­len durch die Daten­schüt­zer nicht mehr zu fürchten.

Refe­ren­zen

Neh­men Sie doch gleich Kon­takt mit uns auf
und erhal­ten Sie wei­te­re Informationen.