Daten­schutz­grund­ver­ord­nung

Die meis­ten Unter­neh­mer füh­len sich mit der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung noch immer einem Rege­lungs­mons­ter gegen­über­ge­stellt. Vie­le sagen:

„Das soll ich jetzt auch noch neben mei­nem Tages­ge­schäft machen?“

und resi­gnie­ren. Gerecht­fer­tigt wird das meist mit:

„Ich bin eh viel zu klein, mir pas­siert schon nichts“.

Den­noch sind die Stra­fen emp­find­lich und tun gera­de klei­nen Unter­neh­men weh. Da wir vor dem glei­chen Pro­blem stan­den, haben wir mit unse­rem Daten­schutz­ord­ner ein Daten­schutz­ma­nage­ment­sys­tem ent­wi­ckelt, das spe­zi­ell für die Unter­neh­men geeig­net ist, die kei­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten brau­chen und den­noch die Rege­lun­gen ein­hal­ten müs­sen. Mit wenig eige­nem Auf­wand und über­schau­ba­ren Inves­ti­tio­nen erlan­gen Sie mit der Anwen­dung der auf Ihr Unter­neh­men zuge­schnit­te­nen Unter­la­gen Sicher­heit beim DS-GVO Wirrwarr.

Unse­re Mandanten

Erhal­ten alle Unter­la­gen und For­mu­la­re, die Sie benötigen 
Haben in der Regel weni­ger als 15 Stun­den Implementierungsaufwand 
Haben auf Wunsch einen Ansprech­part­ner an ihre Seite 
Erhal­ten auf Wunsch ein jähr­li­ches Audit 
Bekom­men ein anwalt­lich geprüf­tes Instrument 

Was wir tun

Gemein­sa­me Ermitt­lung der Lage im Unternehmen 
Auf­de­ckung der Schwachstellen 
Prü­fung, Bewer­tung und Bear­bei­tung von Einzelfragen 
Ein­füh­rung des Datenschutzmanagementsystem 
Über­prü­fung durch jähr­li­che Audits 

Mit unse­rem Daten­schutz­ma­nage­ment­sys­tem sind Sie schnell hand­lungs­fä­hig, mit einem ver­tret­ba­ren Auf­wand und brau­chen mög­li­che Kon­trol­len durch die Daten­schüt­zer nicht mehr zu fürchten.

Refe­ren­zen

Neh­men Sie doch direkt mit unse­rem Ver­ant­wort­li­chen für Daten­schutz
Kon­takt auf und bespre­chen Sie mit Ihm Ihren Bedarf.