Wirt­schafts­recht

Egal, ob bei der Grün­dung von neu­en oder der Umstruk­tu­rie­rung bestehen­der Unter­neh­men – unse­re Kanz­lei berät vor allem Klein- und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men ohne eige­ne Rechts­ab­tei­lung in allen recht­li­chen Belan­gen hin­sicht­lich der bestehen­den und geplan­ten unter­neh­me­ri­schen Tätig­keit. Dazu gehö­ren unter ande­rem die Rechts­ge­bie­te des Han­dels- und Gesell­schafts­rechts, des Wett­be­werbs­rechts, sowie des Ver­trags- und des Arbeitsrechts.

Unse­re Mandanten

Fin­den Unter­stüt­zung bei der Grün­dung ihres Unternehmens 
Erhal­ten Bera­tung zu allen The­men der Unternehmensentwicklung 
Haben einen kom­pe­ten­ten Part­ner für Rechts­fra­gen an ihrer Seite 

Was wir tun

Fest­le­gung des Bera­tungs­um­fangs in einem Erstgespräch 
Durch­füh­rung von Due-Dili­gence-Prü­fun­gen vor dem Ver­kauf oder Kauf eines Unternehmens 
Aus­ar­bei­tung ein­schlä­gi­ger Ver­trä­ge (z. B. Gesellschaftsvertrag/Gesellschaftsvertrag)
Beglei­tung zu rele­van­ten Terminen 
u.v.m.

Rufen Sie uns am bes­ten gleich an
und las­sen Sie sich von uns unver­bind­lich beraten.