Egal, ob bei der Gründung von neuen oder der Umstrukturierung bestehender Unternehmen – unsere Kanzlei berät vor allem Klein- und mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung in allen rechtlichen Belangen hinsichtlich der bestehenden und geplanten unternehmerischen Tätigkeit. Dazu gehören unter anderem die Rechtsgebiete des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Wettbewerbsrechts, sowie des Vertrags- und des Arbeitsrechts.