Die Buchhaltung von Unternehmen unterliegt einer Vielzahl von Vorschriften. Zwar haben die meisten Unternehmer von den „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz GoBD gehört, jedoch sind die meisten überzeugt, dass sie über die Beauftragung ihres Steuerberaters abgesichert sind. Das ist jedoch falsch. Die Grundsätze der GoBD müssen in Ihrem Unternehmen umgesetzt sein, um der Ordnungsmäßigkeit Genüge zu leisten.
Mit unserem Datenschutzmanagementsystem sind Sie schnell handlungsfähig, mit einem vertretbaren Aufwand und brauchen mögliche Kontrollen durch die Datenschützer nicht mehr zu fürchten.