Offene Zins- und Tilgungszahlungen ohne vorherige Absprache mit der Bank – oder eine geänderte Geschäftspolitik des Instituts – führen in vielen Fällen zur Androhung einer Kreditkündigung. Wird sie ausgesprochen, steht ein Unternehmen unter Druck. Schnelles, aber überlegtes Handeln ist dann gefordert.
Eine Kreditkündigung ist selten das Ende. Sie ist meist der Beginn einer Verhandlung, die man führen muss, bevor die Tür endgültig zu ist.
Schnell und persönlich reagieren
Wird Ihnen eine Kündigung angedroht, suchen Sie zunächst das persönliche Gespräch mit der Bank. Schriftliche Statements per E-Mail ersetzen das Gespräch nicht. Erklären Sie die Situation, belegen Sie sie mit Zahlen und versuchen Sie, die Bank zur Überprüfung ihrer Entscheidung zu bewegen.
Parallel sollten Sie sich nach anderen Kreditgebern umschauen. Solange die Bank Ihnen den Kredit noch nicht gekündigt hat, ist es deutlich einfacher, einen neuen Finanzierer zu finden. Ist die Kündigung erst ausgesprochen, wird der Zugang zu Kapital spürbar enger.
Die Begründung prüfen lassen
Kreditkündigungen folgen in der Regel den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken. Nicht jede ausgesprochene Kündigung ist jedoch wirksam. Gerade wenn die Gründe nachvollziehbar klingen, lohnt ein zweiter Blick, ob sie tatsächlich auf Ihren Einzelfall zutreffen.
Zwei Punkte werden dabei häufig übersehen:
- Eine Kündigung ist ausgeschlossen, wenn der Bank die Umstände bereits beim Vertragsabschluss bekannt waren.
- Zahlen Sie Zins und Tilgung ordentlich und sind die Sicherheiten ausreichend, kann eine Kündigung gegen Treu und Glauben verstoßen.
- Die Bank darf einen laufenden Sanierungsversuch mit den Gläubigern nicht behindern, sonst riskiert sie Schadensersatzforderungen.
Lassen Sie Ihren Einzelfall fachlich prüfen, bevor Sie Zugeständnisse machen. Wer die Begründung selbst nicht einordnen kann, sollte sich Unterstützung holen.
Was Sie der Bank entgegensetzen können
Die Bank nennt ihre Gründe – Sie liefern die Antwort. Die folgende Übersicht hilft, die richtige Maßnahme zu finden:
- Falsche Angaben über Ihre Vermögenslage beim Vertragsabschluss: Legen Sie das Missverständnis dar, weisen Sie auf die aktuelle, bessere Vermögenslage hin und bieten Sie bei Bedarf mehr Sicherheiten an.
- Verschlechterung Ihrer Vermögenslage betrieblich und privat: Erläutern Sie die Gründe und schildern Sie gleich Perspektiven – neue Kunden, neue Geschäftszweige, ein zweites Standbein.
- Säumige Zins- und Tilgungszahlungen: Nennen Sie die Ursachen und erklären Sie, mit welcher Vorsorge Sie solche Ausfälle künftig vermeiden.
- Sicherheiten haben an Werthaltigkeit verloren: Fragen Sie, welchen Abschlag die Bank ansetzt und warum. Bieten Sie neue Sicherheiten nur in der Differenzhöhe an.
Der Grundsatz lautet: nicht rechtfertigen, sondern erklären und eine Perspektive aufzeigen.
Kreditwürdigkeit wiederherstellen
Es lohnt sich fast immer, einen Versuch zu starten, die eigene Kreditwürdigkeit wieder herzustellen. Förderbanken und Vermittlungsstellen unterstützen Unternehmen in Schwierigkeiten mit Beratungs- und Sicherungsangeboten. Auch ein Kreditmediator kann zwischen Unternehmen und Bank vermitteln.
Entscheidend ist, dass das Unternehmen wieder eine belastbare Zahlungs- und Handlungsfähigkeit zeigt. Wer seine Liquidität ordnet, Kosten senkt und Perspektiven belegt, macht sich für die Bank wieder zur Option.
Wenn die Kündigung ausgesprochen ist
Wird die Kündigung tatsächlich ausgesprochen, bleiben drei Wege: die Kündigung anfechten, den Kredit bei einem anderen Institut umschulden oder eine geordnete Abwicklung mit der Bank vereinbaren. Der erste Weg setzt eine saubere fachliche Prüfung der Begründung voraus. Der zweite verlangt, dass Sie den Finanzierungsbedarf vollständig und transparent darstellen. Der dritte braucht einen klaren Zahlungsplan, den Sie auch einhalten können.
Suchen Sie das Gespräch, solange Sie noch Alternativen haben. Wer auf jede Forderung sofort Ja sagt, verschenkt Verhandlungsspielraum; wer alles blockiert, verliert die Zeit. Halten Sie die Kommunikation schriftlich fest – Vereinbarungen, Fristen und Beträge. So bleibt nachvollziehbar, wer was zugesagt hat, und Sie behalten die Linie, wenn mehrere Stellen beteiligt sind. Ein zweites Gespräch mit unabhängiger Vorbereitung ist dabei kein Misstrauensbeweis, sondern eine Frage der Sorgfalt.
Wenn Ihre Kreditfinanzierung unter Druck gerät und Sie die Situation strukturiert aufstellen wollen, begleite ich das im Beratungsfeld Finanzierung – von der Standortbestimmung bis zur Verhandlung mit der Bank.
