Unternehmer sollten mindestens fünf Konten unterhalten: zwei geschäftliche Girokonten bei verschiedenen Banken, zwei geschäftliche Tagesgeldkonten und ein privates Girokonto bei einer weiteren Bank. Der Aufwand klingt hoch. Der Nutzen ist größer: mehr finanzielle Freiheit, Flexibilität und Unabhängigkeit.

Denn die Kontenstruktur entscheidet mit darüber, ob ein Unternehmen im Krisenfall noch handlungsfähig ist.

Geschäft und Privat strikt trennen

Geschäftliches und privates Geld gehören auf getrennte Konten – und möglichst zu getrennten Banken. Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Bank schließt das Geschäftskonto, gleicht die offenen Forderungen über das Privatkonto aus und kündigt die Geschäftsbeziehung. Der Unternehmer ist mit einem Schlag handlungsunfähig und bekommt auch bei einer anderen Bank nur schwer einen Fuß in die Tür.

Unterhält der Unternehmer beide Konten bei verschiedenen Instituten, kann ihm das nicht passieren. Ein weiterer Vorteil: Die Bank, die das Geschäftskonto führt, kann die Beurteilung des Zahlungsverhaltens nicht von den Gewohnheiten des Privatkontos abhängig machen. Beim Geschäftskredit bekommt der Unternehmer in der Regel eine bessere Beurteilung, wenn private Zahlungsgewohnheiten nicht in die Bewertung einfließen.

Und im Krisenfall sichert die Trennung die Zahlungs- und Handlungsfähigkeit für den Unternehmer und seine Familie.

Warum zwei Geschäftskonten

Die wichtigste Regel lautet: nicht alles auf eine Bank. Geschäftskonten können von Banken mit sachlichen Gründen gekündigt werden. Sparkassen haben nach ihren Bedingungen engere Grenzen und kündigen nicht ohne sachlichen Anlass. Deshalb sollte ein Geschäftskonto zur Sparkasse gehören, ein zweites zu einer anderen Bank.

Wer nur eine Geschäftsbankverbindung hat, setzt seine gesamte Zahlungsfähigkeit auf ein einziges Institut. Zwei Konten bedeuten eine Reserveleitung – nicht Luxus, sondern Absicherung.

Tagesgeldkonten für Steuern und Rücklagen

Auch zwei Tagesgeldkonten gehören dazu. Eines davon ist ausschließlich für Steuerrücklagen gedacht, etwa für die Umsatzsteuer. So kommt der Unternehmer nicht in Versuchung, Geld auszugeben, das ihm nicht gehört.

Das zweite Tagesgeldkonto dient den Investitionsrücklagen und schlechten Zeiten. Für mindestens sechs Monate sollten hier die laufenden betrieblichen Kosten abgedeckt sein. Tagesgeldkonten sind in der Regel kostenfrei, müssen im Guthaben geführt werden und sind täglich in voller Höhe verfügbar. Gegenüber dem Girokonto bringen sie auf die Zwischenlagerung einen Zins – auch wenn der in Niedrigzinsphasen gering ausfällt.

Original-Kontoauszüge abfordern

Ein Punkt, der oft übersehen wird: Fordern Sie für Ihre Geschäftskonten die Original-Kontoauszüge an, per Post oder am Kontoauszugsdrucker. Der bloße Ausdruck eines elektronischen Auszugs auf Papier genügt den steuerlichen Aufbewahrungspflichten in der Regel nicht. Klären Sie das konkrete Vorgehen mit Ihrem Steuerberater, damit die Ablage den Anforderungen entspricht.

Wichtig ist auch die Abgrenzung: Wer seinen gesamten geschäftlichen Zahlungsverkehr über das Privatkonto abwickelt, riskiert, dass das Finanzamt dieses Konto wie ein Geschäftskonto behandelt – mit längeren Aufbewahrungsfristen und vollständigen Einblicken im Prüfungsfall.

Fazit: drei Girokonten als Grundgerüst

Das Grundgerüst lautet: ein geschäftliches Girokonto zur Sparkasse, ein zweites zu einer anderen Bank, das private Girokonto bei einer dritten Bank. Dazu kommen die zwei Tagesgeldkonten für Steuern und Rücklagen. Achten Sie bei der Wahl auf kostenfreie Kontoführung – etwa dann, wenn ein fester monatlicher Unternehmerlohn auf das private Girokonto überwiesen wird.

Was die Struktur kostet

Fünf Konten bedeuten mehr Verwaltung. Die Kosten halten sich jedoch in Grenzen, wenn sie bewusst gewählt werden: Geschäftskonten laufen oft gegen eine moderate Kontoführungsgebühr, Tagesgeldkonten sind in der Regel kostenfrei. Entscheidend ist, dass der Nutzen den Aufwand übersteigt – und das tut er, sobald eine einzige Kündigung droht oder eine Steuerrücklage verspätet überwiesen wird.

Die Kontenstruktur sollte deshalb nicht nach Bankgewohnheit zusammengestellt werden, sondern nach Zweck. Jedes Konto hat eine Aufgabe: laufender Zahlungsverkehr, Steuern, Rücklagen, Privates. Wenn jede Aufgabe ihr eigenes Konto hat, wird die Liquidität übersichtlich – und die Bank bewertet ein Unternehmen, dessen Zahlungsströme klar getrennt sind, anders als eines, in dem alles auf einem Konto liegt.

Ordnen Sie die Struktur einmal vollständig und prüfen Sie sie danach jährlich. Wer die Konten, die Verfügungsrechte und die Überweisungsrhythmen dokumentiert, ist auf ein Bankgespräch oder eine Prüfung vorbereitet, noch bevor sie ansteht.

Wenn Sie Ihre Konten- und Liquiditätsstruktur ordnen wollen, stelle ich das im Beratungsfeld Finanzierung gemeinsam mit Ihnen auf – damit im Krisenfall die Handlungsfähigkeit erhalten bleibt.