Die Fördermittelberatung durch spezialisierte Dienstleister durchführen zu lassen, ist empfehlenswert. Diese sind in der Regel versiert in der Prüfung der Erfolgsaussichten, in der korrekten Beantragung der Mittel und in der richtigen Führung des Verwendungsnachweises. Ziel der Beratung ist es, Ihnen so viel Arbeit wie möglich abzunehmen und darauf zu achten, dass alle Auflagen des Fördermittelbescheides eingehalten werden. Ein Fehler an dieser Stelle kostet mehr als jede Beratungsleistung.
Eine berechtigte Frage vor jedem Auftrag lautet: Was kostet das? Anders als bei Handwerkern oder Steuerberatern gibt es für die Fördermittelberatung keine allgemeinverbindlichen Tabellen und keine Gebührenordnung. Die Dienstleister sind in der Regel frei in der Gestaltung ihrer Vergütung. Das erschwert den Vergleich – macht ihn aber nicht unmöglich. Wer die Vergütungsmodelle kennt, kann Angebote sauber einordnen.
Erst der kostenfreie Blick
Sinnvoll ist es, sich vorab selbst einen Überblick über mögliche Fördermittel zu verschaffen. Das geht kostenfrei. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt dafür eine Förderdatenbank zur Verfügung, die auch eine FAQ-Liste enthält. So kommen Sie vorbereitet in das erste Gespräch und können einschätzen, ob die vorgeschlagene Beratung zur Größe Ihres Vorhabens passt. Eine kostenlose Vorinformation ersetzt allerdings keine fachkundige Prüfung der Förderfähigkeit Ihres konkreten Vorhabens.
Die drei Vergütungsmodelle
In der Praxis sind verschiedene Formen anzutreffen. Sie lassen sich auf drei Grundmodelle zurückführen.
- Erfolgsabhängige Vergütung: Das Honorar hängt von der Förderhöhe, also vom Zuschuss ab. Häufig sind Sätze im Bereich einiger Prozent bis in den mittleren zweistelligen Prozentbereich der Zuschusssumme. Bei reinen Kreditvermittlungen werden meist deutlich niedrigere Prozentsätze der vermittelten Kreditsumme gerechnet.
- Vergütung nach Zeitaufwand: Das Honorar richtet sich nach der aufgewendeten Arbeitszeit. Üblich ist ein Stundensatz, den der Dienstleister festlegt. Ein erfahrener Berater sollte Ihnen vorab einen abschätzbaren Kostenrahmen nennen.
- Mischformen: Erfolgs- und zeitabhängige Bestandteile werden kombiniert. So profitiert der Auftraggeber davon, dass ein Teil der Vergütung erst bei Erfolg fällig wird, während der Grundaufwand abgesichert bleibt.
Was Erfolgsabhängigkeit bedeutet
Bei der erfolgsabhängigen Vergütung verdient der Dienstleister nur, wenn Sie Mittel erhalten. Das klingt zunächst nach einem klaren Vorteil für Sie. Ein Punkt ist jedoch zu beachten: Wird eine Förderung abgelehnt, weil Ihrerseits wesentliche Förderbedingungen nicht eingehalten oder Fristen versäumt wurden, geht das in der Regel nicht zu Lasten des Dienstleisters. Ein Vergütungsanspruch für die geleistete Arbeit kann bestehen bleiben. Prüfen Sie daher, wie das Vertragswerk mit einer Ablehnung umgeht, bevor Sie unterschreiben.
Zeitaufwand und Mischformen
Bei der zeitabhängigen Vergütung hängt die einzuplanende Investition ganz von der aufgewendeten Zeit ab. Sofern der Dienstleister auf Erfahrung in vergleichbaren Projekten zurückblicken kann, sollte er den erwarteten Zeitaufwand abschätzen und im Vorfeld nennen. Fordern Sie diesen Kostenrahmen aktiv ein. Eine Beratung ohne nachvollziehbare Aufwandsschätzung lässt sich nicht kontrollieren – weder im Zeitverlauf noch in der Höhe. In der täglichen Praxis sind die Mischformen weit verbreitet. Häufig besteht die Vergütung aus einem pauschalen, festen Bestandteil und einem erfolgsabhängigen Anteil. Der feste Sockelbetrag deckt die Arbeit ab, die unabhängig vom Ausgang anfällt – Recherche, Antrag, Abstimmung. Der erfolgsabhängige Anteil setzt einen Anreiz, das Vorhaben auch wirklich zum Zuschuss zu bringen. Für beide Seiten ist das meist die tragfähigste Variante.
Worauf Sie beim Vergleich achten sollten
Bevor Sie einen Dienstleister beauftragen, klären Sie diese Punkte:
- Welches Vergütungsmodell wird angewendet, und wo liegen die Prozentsätze oder Stundensätze?
- Was passiert bei einer Ablehnung, die Sie zu vertreten haben?
- Welche Leistungen sind enthalten – Recherche, Antrag, Verwendungsnachweis?
- Gibt es eine nachvollziehbare Aufwands- oder Kostenschätzung?
- Sind Fristen und Zuständigkeiten im Angebot ausdrücklich benannt?
Kosten sind ein Kriterium, aber nicht das einzige. Ein niedriges Honorar nützt wenig, wenn der Antrag formfehlerhaft ist oder der Verwendungsnachweis scheitert. Umgekehrt rechtfertigt ein hohes Honorar nur dann seinen Preis, wenn die Leistung klar beschrieben ist. Transparenz bei Vergütung und Leistungsumfang ist die beste Grundlage für eine Zusammenarbeit.
Wenn ein Förderantrag ansteht und Sie die Kosten, den Leistungsumfang und das Vergütungsmodell vorab sauber klären wollen, sprechen Sie uns an. Wir ordnen Ihren Antrag, die Finanzierung und die Nachweisführung und benennen vorab, welcher Aufwand zu erwarten ist.
